Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.jobcenter-ulm.de veröffentlichte Webseite.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Anforderungen an barrierefreie Angebote nach WCAG 2.1

1.1  Textalternativen:

               Für Nicht-Text-Inhalte stehen aussagekräftige Textalternativen zur Verfügung.

1.2  Zeitbasierte Medien:

               Für zeitbasierte Medien (wie Videos) stehen Alternativen (wie Untertitel und Audiobeschreibungen) zur Verfügung.

1.3  Anpassbarkeit:

               Die Inhalte können auf verschiedene Arten dargestellt werden, ohne dass Informationen oder Struktur verloren gehen.

1.4  Unterscheidbarkeit:

               Die Inhalte sind leicht zu sehen oder zu hören.

2.1  Tastaturerreichbarkeit:

               Alle Funktionalitäten sind per Tastatur zugänglich.

2.2  Ausreichend Zeit:

               Für die Inhalte steht den Benutzenden ausreichend Zeit zur Verfügung, um diese zu lesen und zu benutzen.

2.3  Krampfanfälle und körperliche Reaktionen:

               Die Inhalte sind so gestaltet, dass sie nicht zu Anfällen führen können.

2.4  Navigierbarkeit:

               Benutzenden stehen ausreichen Mittel zur Verfügung, um zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden.

2.5  Eingabemodalitäten:

               Für die Funktionen stehen Eingabealternativen zur Verfügung.

3.1  Lesbarkeit:

               Die Inhalte sind gut lesbar und gut verständlich.

3.2  Vorhersehbarkeit:

               Die Inhalte verhalten sich vorhersehbar.

3.3  Eingabehilfen:

               Die Fehlervermeidung und -korrektur wird ausreichend unterstützt.

4.1  Kompatibilität:

               Die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten, einschließlich assistierender Techniken ist gegeben. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem unabhängigen BITV 2.0-Test, der im Juli 2020 durchgeführt wurde.

Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Anforderungen der WCAG 2.1 sind noch nicht vollständig umgesetzt:

 

Tabelle mit Angaben zu noch nicht vollständig umgesetzten Anforderungen

WCAG 2.1

Nutzung mit eingeschränkter Handhabung oder Kraft

Nutzung ohne bzw. mit eingeschränktem Hörvermögen

Nutzung mit kognitiven Einschränkungen

Nutzung mit eingeschränktem Sehvermögen bzw. ohne Farbwahrnehmung

Nutzung ohne Sehvermögen

Textalternativen

teilweise vereinbar

vereinbar

teilweise vereinbar

teilweise vereinbar

teilweise vereinbar

Zeitbasierte Medien

teilweise vereinbar

teilweise vereinbar

teilweise vereinbar

teilweise vereinbar

teilweise vereinbar

Anpassbarkeit

teilweise vereinbar

vereinbar

teilweise vereinbar

teilweise vereinbar

teilweise vereinbar

Unterscheidbarkeit

teilweise vereinbar

vereinbar

teilweise vereinbar

teilweise vereinbar

vereinbar

Tastaturerreichbarkeit

teilweise vereinbar

vereinbar

vereinbar

vereinbar

teilweise vereinbar

Navigierbarkeit

teilweise vereinbar

vereinbar

teilweise vereinbar

teilweise vereinbar

teilweise vereinbar

Lesbarkeit

vereinbar

vereinbar

teilweise vereinbar

vereinbar

teilweise vereinbar

Vorhersehbarkeit

teilweise vereinbar

vereinbar

teilweise vereinbar

teilweise vereinbar

teilweise vereinbar

Eingabehilfen

teilweise vereinbar

vereinbar

teilweise vereinbar

teilweise vereinbar

teilweise vereinbar

Kompatibilität

teilweise vereinbar

vereinbar

Vereinbar

Vereinbar

teilweise vereinbar

 

Die Zugänglichkeit zu unseren Informationen für alle Menschen hat für uns einen hohen Stellenwert. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 23. Juli 2020 erstellt und zuletzt am 23. September 2020 aktualisiert.

 

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Barrieren melden: Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Sie möchten uns bestehende Barrieren auf unseren Webseiten melden? Oder Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erhalten?

Nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

Post-Anschrift

Jobcenter Ulm
Schwambergerstraße 1
89071 Ulm

 

Telefonnummern

0731 / 409 86-0

 

Gebärdentelefonie und Schrifttelefonie

Für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen gibt es das kostenlose Servicetelefon für Hörgeschädigte.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundeseine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: Internetseite der Schlichtungsstelle

 

Post-Anschrift

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

 

Telefonnummer, Fax und E-Mail-Adresse

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax:       +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail:   info@schlichtungsstelle-bgg.de