Ortsabwesenheit und Ihre Erreichbarkeit

Hinweis: Wenn Sie Bürgergeld erhalten, muss Sie Ihr Jobcenter erreichen können. Verlassen Sie Ihren Wohnort, zum Beispiel für eine Reise, müssen Sie das vorher mit Ihrem Jobcenter abstimmen.

Wenn Sie vorübergehend nicht erreichbar sein werden, zum Beispiel aufgrund einer Reise, müssen Sie das mit Ihrem Jobcenter vorher abklären. Ihr Jobcenter prüft dann, zum Beispiel, ob in dem von Ihnen geplanten Zeitraum Vorstellungsgespräche oder Weiterbildungen anstehen. Ist dies nicht der Fall, stimmt es Ihren Plänen in der Regel zu (Fachbegriff: „Zustimmung zur Nichterreichbarkeit“).

Die Zustimmung ist notwendig, wenn Sie …

  • sich nicht an Ihrem Wohnort aufhalten,
  • sich vorübergehend nicht in der Nähe Ihres Jobcenters befinden oder
  • ins Ausland reisen

Wichtig: Wenn Sie ohne Zustimmung des Jobcenters nicht erreichbar sind, haben Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld. Das bedeutet: Sie erhalten keine Zahlung mehr und müssen gegebenenfalls Geld zurückzahlen. Auch Ihre Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung endet, wenn Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld mehr haben. Sprechen Sie daher jede Reise oder sonstige Abwesenheit unbedingt im Vorfeld mit Ihrem Jobcenter ab.

Weitere Informationen können Sie hier entnehmen. Sofern Sie Hilfestellungen benötigen, schauen Sie sich das nachfolgende Video an.

 

« zurück