Maßnahme bei einem Arbeitgeber "Probearbeit"
Um festzustellen, ob ein potentieller Arbeitnehmer für eine zu besetzende Stelle geeignet ist, kann mit Abstimmung des Jobcenters eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber („MAG“) zur Arbeitserprobung durchgeführt werden.
Ziel dieser betrieblichen MAG ist es, direkt am Arbeitsplatz unter Beaufsichtigung und Betreuung durch eine Fachkraft die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten, das Leistungsvermögen sowie die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen festzustellen. Während der MAG sind selbstverständlich alle Bestimmungen des Arbeitsrechts einzuhalten!
Bitte beachten Sie, dass die Dauer einer betrieblichen MAG mit der zuständigen Vermittlungsfachkraft abzustimmen ist.