Lohnkostenzuschuss für Langzeitarbeitslose nach §16e SGB II
Sie wollen langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Berufsstart bieten. Wir unterstützen Sie dabei im Rahmen des § 16e Sozialgesetzbuch II (SGB II).
Wenn Sie jemanden sozialversicherungspflichtig beschäftigen möchten, der mindestens 2 Jahre lang arbeitslos war, können wir Sie mit folgenden Förderleistungen unterstützen:
Lohnkostenzuschuss für 2 Jahre
Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 75 Prozent und im 2. Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts.
Beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching)
Wir übernehmen die Kosten für ein zweijähriges Coaching, durch das sich die geförderten Beschäftigten leichter wieder an den Arbeitsalltag gewöhnen.
Weiterbildungskosten
Wir bezahlen eine Weiterbildung während der Beschäftigung. Die Kosten dafür übernehmen wir ganz oder teilweise.
WICHTIG: Anträge müssen vor Einstellung (das heißt: vor Abschluss des Arbeitsvertrages und vor dem Tag der Arbeitsaufnahme) gestellt werden.
Nehmen Sie bitte mit unserem SprInt - Team telefonisch Kontakt auf.
Flyer Eingliederung von Langezeitarbeitslosen nach §16e