Eingliederungszuschuss (EGZ)


Sie möchten eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter einstellen? Wir unterstützen Sie mit einem zeitlich befristeten Zuschuss zum Arbeitsentgelt – dem Eingliederungszuschuss. Dieser soll notwendiges, zeitlich beschränktes Heranführen an den Arbeitsplatz sowie erforderliche interne Schulungen finanziell ausgleichen. Förderhöhe und -dauer hängen immer von dem Einzelfall ab und werden individuell vereinbart.

Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 50 Jahre und schwerbehinderte Menschen sind uns wichtig. Wir können diese in besonderer Weise fördern.

 

Bitte bachten Sie, das Anträge vor einer möglichen Einstellung (das heißt: vor Abschluss des Arbeitsvertrages und vor dem Tag der Arbeitsaufnahme) gestellt werden müssen.

 

Auskünfte, zu Fragen rund um den Eingliederungszuschuss, erteilen sowohl das Jobcenter Ulm als auch der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.

Sprechen Sie uns an!

Arbeitgeberservice                    
Telefon:

0800 4 5555 20 - gebührenfrei

     
Fax:

0731 / 160 359

     
E-Mail:

Ulm.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

   

 

         
Jobcenter Ulm                  
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