Bildung und Teilhabe
Ab 2011 sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, berechtigt, Leistungen aus dem Bildungspaket zu bekommen.
- Mittagsverpflegung in Schule, Kita und Kindertagespflege
- Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit
- Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten in Schule oder Kita
- Angemessene Lernförderung zur Erreichung des Lernziels
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Erforderliche Fahrtkosten der Schülerbeförderung
Leistungsanspruch auf das Bildungspaket haben Kinder, wenn ihre Eltern (oder die Kinder selbst)
- leistungsberechtigt nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) sind oder
- Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) oder
- Sozialhilfe nach §2 / §3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder
- Kinderzuschlag (KIZ) nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) bekommen