Bildung und Teilhabe


Ab 2011 sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, berechtigt, Leistungen aus dem  Bildungspaket  zu bekommen.

 

  • Mittagsverpflegung in Schule, Kita und Kindertagespflege
  • Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit
  • Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten in Schule oder Kita
  • Angemessene Lernförderung zur Erreichung des Lernziels
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • Erforderliche Fahrtkosten der Schülerbeförderung

Leistungsanspruch auf das Bildungspaket haben Kinder, wenn ihre Eltern (oder die Kinder selbst)

  • leistungsberechtigt nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) sind oder
  • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) oder
  • Sozialhilfe nach §2 / §3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder
  • Kinderzuschlag (KIZ) nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) bekommen