Regelbedarf
Der Regelbedarf deckt laufende und einmalige Bedarfe pauschal ab.
Er umfasst insbesondere:
- Ernährung
- Körperpflege
- Hausrat
- Bekleidung
- Haushaltsstrom
- Telefon/Internet
- Teilhabe am kulturellen Leben
- Bedürfnisse des täglichen Lebens
Freibeträge für Einkommen
Beim Einkommen werden seit dem 1. Juli 2023 höhere Freibeträge berücksichtigt.
Junge Menschen behalten das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 538 Euro). Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt, wird also nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
Außerdem wird seit Juli 2023 das Mutterschaftsgeld nicht mehr als Einkommen angerechnet.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Erhöhung der Bürgergeld-Regelbedarfe ab 2024
Die Regelsätze beim Bürgergeld erhöhten sich zum 01. Januar 2024. Diese werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Die Fortschreibung der Regelbedarfe wird anhand eines Mischindexes errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.
So viel Geld erhalten Sie seit dem 01. Januar 2024:
Personenkreis | Betrag in Euro |
| 563 Euro |
| 506 Euro |
| 451 Euro |
| 471 Euro |
| 390 Euro |
| 357 Euro |
Weitere Informationen können Sie hier entnehmen.